Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mängelansprüche

1.1 Die Vermengung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Baustoffen oder mit Ware anderer Lieferanten oder die Veränderung unserer Ware lässt eine Mängelhaftung entfallen. Dem Abnehmer steht jedoch die Möglichkeit des Beweises offen, dass ein etwaiger Mangel nicht durch die Vermengung oder Verbindung verursacht worden ist.

1.2 Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen, längstens innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Mängel, die mündlich oder fernmündlich gerügt werden, bedürfen zusätzlich einer schriftlichen Anzeige, die unverzüglich abzusenden ist.

1.3 Bei Bestehen von Mängelansprüchen kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mängelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn wir hätten den Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.

1.4 Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferungder Ware.

Leistungen

• Transport u. Lagerung
• Verkauf von
   Schüttgut u. Betonringen
• Vermietung von
   Containern u. Schachtgehängen

 

Kontakt

Gigl Logistik

Lukas Gigl
Kybergstr. 39a
D-82041 Oberhaching

 

logo

 


Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen